Es wird die ganze Frucht bis auf die Schale und Kerne verarbeitet.
Basis der Smoothies ist somit das Fruchtmark oder Fruchtpüree, das je nach Rezept mit Säften gemischt wird. Häufige Grundlage ist die Banane.
Es gibt keine lebensmittelrechtliche Definition, welche Getränke als Smoothie bezeichnet werden dürfen.
Grundsätzlich dürfen alle Zutaten verwendet werden, die lebensmittelrechtlich zulässig sind. Was deklariert ist muß aber auch drin sein.
Nachdem wir die Tests der Stiftung Warentest gelesen haben und auch einige dieser Smoothies selbst probiert haben, steht für uns fest:
Smoothies sind kein Ersatz für frisches Obst
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