Donnerstag, 14. August 2014

EU-Länder beschließen neue Anbauregeln für Genpflanzen

Am 23. Juli 2014 haben die Mitgliedstaaten der EU in Brüssel endgültig ihre Position für eine Änderung des EU-Gentechnikrechts beschlossen. Eine Mehrheit hatte sich bereits im Juni im Umweltrat auf die Möglichkeit nationaler Anbauverbote geeinigt.

Die zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Länder - mit Ausnahme von Belgien und Luxemburg, die sich enthielten - sprachen sich für die sogenannte Opt-Out-Regelung aus. Diese soll es den Mitgliedstaaten erleichtern, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verbieten. Das Europäische Parlament muss der geplanten Novelle der Gentechnikfreisetzungsrichtlinie zustimmen und kann noch Änderungen verlangen. Im Herbst sollen die Verhandlungen darüber zwischen Rat, Kommission und Parlament beginnen.

Die Kritiker der Opt-Out-Regelung monieren unter anderem, dass die Regierungen zunächst bei den Gentechnikkonzernen nachfragen müssen, ob sie zu einer geografischen Einschränkung ihres Zulassungsantrags bereit wären. Zu den Mahnern aus Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden gesellte sich die luxemburgische Regierung. „Unsere Regierung sorgt sich um das Kräfteverhältnis zwischen den Mitgliedstaaten, denen mit kleinerer Verwaltung, und den Gentechnikfirmen.“ Luxemburg befürchtet eine Flut an Zulassungsanträgen und verweist auf das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip. Daran müsse sich auch die Gentechnikpolitik orientieren.

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