Im südamerikanischen Land Argentinien hat Präsident Javier Milei das Dringlichkeitsdekret 681/2026 unterzeichnet. Dadurch wird das Migrationsgesetz 25.871 geändert, um Ausländern, die Hassbotschaften gegen Argentinien verbreiten, die Einreise ins Land zu verweigern. Die im Amtsblatt veröffentlichte Maßnahme ermöglicht zudem die Aufhebung bereits erteilter Aufenthaltsgenehmigungen und die Ausweisung derjenigen, die sich solcher Verhaltensweisen schuldig machen. Die neue Regelung legt fest, dass Personen, die „Hassbotschaften mündlich oder schriftlich geäußert oder zu Gewalt gegen das argentinische Volk aufgerufen haben“, nicht einreiseberechtigt sind. Das Dekret stellt klar, dass „Äußerungen ideologischer Meinungsverschiedenheiten oder politischer, akademischer oder bürgerlicher Kritik“, die durch die Verfassung geschützt sind, davon nicht betroffen sind. Die Ministerin für nationale Sicherheit, Alejandra Monteoliva, betonte, dass „alle Länder in ihrer Eigenschaft als souveräne Staaten das letzte Wort bei der Entscheidung haben, wem sie die Türen öffnen“. Die Verordnung tritt am Freitag, dem 31. Juli in Kraft.
Das Dekret hat eine starke politische Komponente. Der Berater des Präsidenten Santiago Caputo war an der Ausarbeitung der Bestimmung beteiligt, obwohl offizielle Quellen gegenüber LA NACIÓN angaben, dass „die Urheberschaft zu hundert Prozent bei Milei lag“. Ministerin Monteoliva, die der Generalsekretärin Karina Milei nahesteht, übernahm es, die Minister davon zu überzeugen, um deren Unterschrift zu sichern. Argentinien befindet sich in einer diplomatischen Krise mit Brasilien, nachdem Milei an einer Kundgebung der Opposition in São Paulo teilgenommen und Präsident Lula da Silva als „Dieb“ und „Sträfling“ bezeichnet hatte. Die mexikanische Präsidentin Claudia Sheinbaum wies die Vorwürfe bezüglich ihrer Beteiligung an der mutmaßlichen Kampagne öffentlich zurück.
Die Einwanderungsbehörde, die dem Sicherheitsministerium untersteht, wird für die Umsetzung der neuen Kriterien zuständig sein. Offizielle Quellen erklärten, es sei „logisch, dass vor der Erteilung eines Visums eine Prüfung der Informationen“ des Antragstellers erfolge, ohne jedoch die konkreten Kontrollmechanismen zu präzisieren.