EU-Länder beschließen neue Anbauregeln für Genpflanzen
Am 23. Juli 2014 haben die Mitgliedstaaten der EU in Brüssel endgültig
ihre Position für eine Änderung des EU-Gentechnikrechts beschlossen.
Eine Mehrheit hatte sich bereits im Juni im Umweltrat auf die
Möglichkeit nationaler Anbauverbote geeinigt.
Die zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Länder - mit Ausnahme
von Belgien und Luxemburg, die sich enthielten - sprachen sich für die
sogenannte Opt-Out-Regelung aus. Diese soll es den Mitgliedstaaten
erleichtern, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verbieten.
Das Europäische Parlament muss der geplanten Novelle der
Gentechnikfreisetzungsrichtlinie zustimmen und kann noch Änderungen
verlangen. Im Herbst sollen die Verhandlungen darüber zwischen Rat,
Kommission und Parlament beginnen.
Die Kritiker der Opt-Out-Regelung monieren unter anderem, dass die
Regierungen zunächst bei den Gentechnikkonzernen nachfragen müssen, ob
sie zu einer geografischen Einschränkung ihres Zulassungsantrags bereit
wären. Zu den Mahnern aus Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden
gesellte sich die luxemburgische Regierung. „Unsere Regierung sorgt sich
um das Kräfteverhältnis zwischen den Mitgliedstaaten, denen mit
kleinerer Verwaltung, und den Gentechnikfirmen.“ Luxemburg befürchtet
eine Flut an Zulassungsanträgen und verweist auf das im EU-Recht
verankerte Vorsorgeprinzip. Daran müsse sich auch die Gentechnikpolitik
orientieren.
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